Russ & KollegenRechtsanwälte

Strafrecht

Im Strafverfahren ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besonders wichtig, denn ohne diesen haben Sie nicht das Recht, Akteneinsicht in die Akten der Strafverfolgungsbehörden zu nehmen. Ihnen ist es deswegen nicht möglich, sich ein Bild über das Wissen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu machen.

Dadurch ist es Ihnen verwehrt, die Beweislage einzuschätzen oder die Aussagen der Zeugen und Mitbeschuldigten zu prüfen bzw. Widersprüche aufzudecken oder aufzuklären.

Insbesondere im Strafrecht ist deswegen anzuraten, sich frühzeitig, möglichst schon im Ermittlungsverfahren, durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Durch die Verteidigung im Strafverfahren wird die Kommunikation zwischen Beschuldigten, den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht gewährleistet.

Die speziellen Strafverfahren - wie beispielsweise das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht - erfordern besondere Vorgehensweisen und Maßnahmen, die die Inanspruchnahme eines Verteidigers erforderlich machen.

Unsere Vertretung umfasst den gesamten Strafprozess mit Ausnahme des Steuerstrafrechts, hier empfehlen wir einen kompetenten Kollegen, von der Einleitung der Ermittlungen bis zur Beendigung des Verfahrens.

Die Strafverteidigung beinhaltet den Beistand bei der Verbüßung der Untersuchungshaft, hier insbesondere der Durchführung der Haftprüfung und der Haftbeschwerde. Sie umfasst ferner die Betreuung und Beratung bei sämtlichen Maßnahmen im Rahmen des Strafverfahrens, beispielsweise Durchsuchungen der Wohnung, der Geschäftsräume oder der Person, der Beschlagnahme von Gegenständen, Unterlagen und Geld und der Anordnung des Verfalls.

Aber auch als Opfer einer Straftat sind Sie hier richtig. Wir vertreten Sie als Nebenkläger bzw. Zeugenbeistand und machen Ihre Schadensersatzansprüche geltend.

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